Board für Ebaygeschädigte

  • Zitat

    BeastOfBurden schrieb am 28.05.2007 16:27


    Vorkasse per Überweisung (das werde ich schon mal nicht mehr machen, zumindest nicht bei Shops, die ich nicht kenne). Ich habe mit der Auftragsbestätigung die Kontodaten bekommen.
    Aber wenn die Firma nicht gerade Insolvent ist, werden die da richtig Ärger bekommen.


    Hallo Bob,
    musst aufpassen, bei solchen Verträgen, die über Fernabsatzgesetz laufen. Da sind gerade viele Änderungen im Gange.
    Wichtig ist für Dich: Die Bestellbestätigung, die Du von der Fa. bekommen hast, auch wenn sie elektronisch generiert wurde, ist verbindlich. Sie gilt als Annahme seitens der Firma (Du hast die Bestellung, aus rechtlicher Sicht, als das Angebot geleistet).
    Solltest Dich vielleicht auch nochmal von der Seite absichern, wie der Kaufabschluß zu stande kam.. musstest Du agb's akzeptieren, war die Widerrufsbelehrung da, etc.
    Es liegt also ein Sachmangel vor, den Du nach §437 BGB anfechten kannst. Da aber bislang auf Emails und Telefon nicht reagiert wurde bzw. Du nicht durchkamst, solltest Du vielleicht nochmals den schriftlichen Weg wählen. Notfalls per Einschreiben. Aber auch da musst Du wieder aufpassen, da beim Einschreiben lediglich die Sache, also die Einschreibung als solache als Anspruchsgrundlage zählt, nicht der Inhalt. Du könntest demnach auch ein leeres Blatt als Einschreiben versenden....
    Vorkasse (Überweisung) ist ein Zahlungsversprechen, dass Du als Auftraggeber Deiner Bank angewiesen hast durchzufühen. Rein rechtlich ist das aber ein ganz anderes Paar Schuhe, als der Kaufvertrag im Sinne des Fernabsatzgesetzes. Also getrennt zu betrachten.
    Die Homepage habe ich mir gerade angeschaut und die ist in Ordnung, Impressum direkt zugänglich, etc.
    Sofern Du einen Rechtschutz hast (den gibt es im übrigen auch mit Zusatzleistung im Internetverkehr) solltest Du Dich dort informieren. Sie können Dir ggf. auch einen Rechtsberater übermitteln, der Dir genauer Auskunft geben kann und Dir Tipps zur weiteren Vorgehensweise geben kann.


    MfG Jerry

  • Leute, bei allem Verständnis für eure Situation, seit vorsichtig mit solchen Aussagen, es gilt bis zur Klärung vor einem deutschen Gericht die Unschuldsvermutung!



    Der Stonestreff, also Marianne und ich distanzieren uns vom Inhalt dieses Threads! (Ihr wisst, due neue Gesetzeslage erfordert diesen Satz!)


    Ist keine Kritik an euch, erfülle damit nnur die neue Rechtssprechung
    --> http://www.stonestreff.ch/treff//topic=100972117084

    MICK69.JPGmetallica.ico

    Sweet Cousin Cocaine, lay your cool cool hand on my head...


    Einmal editiert, zuletzt von LittleQueenie ()

  • So, ganz aktuell habe ich heute nun doch mal eine Antwort auf meine email Anfragen bekommen, ob das Produkt schon versandt wurde.
    Zitat: "Leider übertraf das Bestellvolumen unseren Lagerbestand. [...]"
    Die Ware wurde schon nachbestellt. Meine Bestellung würde umgehend nach Wareneingang bearbeitet werden.
    Eine kostenlose Stornierung wurde mir auch angeboten.



    Danke Jerry für deine Infos.
    Also, der Topvision Shop macht auch einen recht guten Eindruck vom Aufbau her (AGB, Impressum, usw.). Neben dem guten Preis habe ich auch aus diesem Grund dort bestellt.
    Mein Problem ist nur, dass ich jetzt schon längere Zeit auf das Produkt warte, welches ich umgehend bezahlt habe. Ich hätte mit dem Geld anderweitig "arbeiten" und bis zur tatsächlichen Verfügbarkeit warten können. Und was mich ärgert ist die Tatsache, dass man nicht automatisch informiert wird, wenn ein Produkt gerade nicht lieferbar ist (das kann ja mal passieren - ok), sondern mehrmals "nachbohren" muss..


    @LQ: Ich habe meinen ersten Beitrag zum Shop nun etwas Editiert. Nun steht dort "ich rate zur Vorsicht" und nicht "ich rate ab" (ich sehe da einen Unterschied) und ich schildere meine Erfahrung mit dem Shop. Was die Leser mit dem Erfahrungsbericht anfangen, ist jedem selbst überlassen. Zudem habe ich euch nun mit dem neusten Stand der Dinge informiert und die Geschichte nicht auf sich beruhen lassen.
    Ich denke das dürfte dann so in Ordnung gehen!?

  • Mal noch zur kurzen Info.
    Habe die Bestellung storniert, das Geld wurde 16! Tage nach Stornierung zurück überwiesen.
    Das Produkt habe ich dann bei Media Markt gekauft (dann sogar schon billiger als das damalige Angebot von Topvision.
    Ich werde dort nichts mehr bestellen. Infos über Online-Shops werde ich vorher einholen. Bei einem Shop den ich noch nicht kenne, werde ich nur noch per Nachname bestellen, auch wenn es etwas teurer ist.