Zum Thema; Bootlegs, Trade etc.

  • US-Gericht: Verbot von Bootlegs verfassungswidrig


    Verbot von Live-Aufnahmen führt zu unbeschränktem Urheberrecht
    Seit 1994 verbietet ein Bundesgesetz in den USA die Anfertigung von Bootlegs auf Konzerten gegen den Willen der Künstler. Ein US-Bezirksgericht erklärte das entsprechende Gesetz nun aber für illegal.


    Die US-Verfassung sieht vor, dass Urheberrechte nur für eine begrenzte Zeit gewährt werden dürfen, doch genau dem stehe das Verbot von Bootlegs entgegen, so das Gericht. Mit dem Gesetz werde den Künstlern ein unbegrenzter Schutz ihrer Urheberrechte eingeräumt, so das Gericht.


    In dem Verfahren war die RIAA zusammen mit den Strafverfolgungsbehörden gegen Jean Martignon vorgegangen, der nach Ansicht der RIAA unerlaubte Aufnahmen von Live-Konzerten in seinem Laden und per Internet verkauft hatte.


    Unabhängig von einem Verbot der Live-Aufnahme sind Komposition und Text der Musik aber durch Urheberrecht geschützt. (ji)


    Quelle: http://www.golem.de/0409/33793.html

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  • In Deutschland siehts so aus:


    Bootlegs


    Bootlegs sind begehrte Sammlerartikel mit Seltenheitswert. Längst ermöglicht es die Digitaltechnik, ungenehmigte Ton und Bildaufnahmen von Live-Konzerten in akzeptabler bis hervorragender Qualität herzustellen. Die Musikindustrie geht – nicht zuletzt aus diesem Grund – gegen die Herstellung und den Vertrieb von Bootlegs rigoros vor. Rechtsgrundlage hierfür sind Urheber- und Leistungsschutzrechte.


    Was sind Bootlegs?


    Als Bootlegs werden (unter anderem) Aufnahmen von Live-Konzerten bezeichnet, die nicht von den Musikautoren und den Künstlern genehmigt wurden. Interessant sind diese vor allem für Sammler und "wahre Fans", da Bootlegs im Regelfall unveröffentlichte Aufnahmen enthalten. Selbst wenn dies ausnahmsweise nicht der Fall ist, etwa weil auch ein offizieller Mitschnitt des gleichen Konzerts angeboten wird, bleiben Bootlegs für manche begehrenswert. Sie erscheinen meist in kleiner Auflage und haben dadurch Seltenheits-, also Sammlerwert.


    Das Phänomen des Bootlegging ist keineswegs erst mit dem Aufkommen der Digitaltechnik entstanden. Schon Anfang des 20. Jahrhunderts existierten Aufnahmetechniken, die unautorisierte Mitschnitte von Konzerten ermöglichten.


    Urheberrecht und Bootlegs


    Das ungenehmigte Mitschneiden von Live-Konzerten ist urheberrechtlich unzulässig. Hierin liegt eine Vervielfältigung der Darbietungen auf der Bühne einerseits und der öffentlich aufgeführten Musikstücke andererseits. Sowohl die ausübenden Künstler (also die Interpreten) als auch die Musikurheber (Text- und Musikautoren) werden hierdurch in ihren Rechten verletzt. Neben der eigentlichen Herstellung des Bootlegs ist auch deren Vertrieb, egal ob in Form von Tonträgern oder als Dateien über das Internet, urheberrechtlich nicht gestattet. Will man Konzerte mitschneiden und die Aufnahmen vertreiben, braucht man also eine Zustimmung der Rechtsinhaber, also der ausübenden Künstler und der Urheber.


    In die Rechte der Tonträgerhersteller (also vor allem der Plattenindustrie) greifen Bootlegs dagegen nicht ein. Zwar gesteht das Urheberrechtsgesetz den Tonträgerherstellern an den von ihnen produzierten Tonaufnahmen ein dem Urheberrecht ähnliches Recht, ein so genanntes Leistungsschutzrecht, zu. Dieses erstreckt sich aber nur auf die Nutzung des Tonträgers selbst und schützt damit die Tonträgerhersteller vor allem vor der ungenehmigten Vervielfältigung und Verbreitung der einmal auf einem materiellen Träger (zum Beispiel einem Masterband) festgelegten Aufnahmen. Bei einem nicht autorisierten Mitschnitt von einem Live-Konzert wird jedoch keine schon bestehende Aufnahme (und damit kein Tonträger) vervielfältigt, sondern es wird eine neue Aufnahme hergestellt.


    Dass die Musikindustrie dennoch eigenhändig gegen Bootlegs vorgehen kann, lässt sich darauf zurückführen, dass sie sich von den Interpreten und Musikurhebern im Regelfall vertraglich ermächtigen lässt, deren Rechte geltend zu machen.


    Bootlegs als Privatkopie?


    Bootlegs anzufertigen ist im Übrigen auch dann nicht gestattet, wenn man die Aufnahmen nur zum privaten Gebrauch anfertigt und gar nicht vorhat, diese weiterzugeben. Die Privatkopieschranke, die Vervielfältigungen zu privaten Zwecken generell gestattet, ist hierauf nicht anwendbar. Sie ist in Bezug auf derartige Vervielfältigungen vielmehr ausdrücklich eingeschränkt. Im Gesetz heißt es, dass die Aufnahme von öffentlichen Aufführungen (etwa von Musik) und Vorführungen (gilt zum Beispiel für ungenehmigte Mitschnitte im Kino) von Werken stets nur mit Einwilligung des Berechtigten zulässig ist.


    Wer sich hierüber hinwegsetzt, dem drohen zivilrechtliche Schadens- und Unterlassungsansprüche und unter Umständen sogar strafrechtliche Verfolgung.


    Quelle: http://irights.info

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  • Ups, das ist HEFTIG:


    Bootlegger muss Morissette auszahlen


    12. Feb 2004 13:41

    Ein Finne muss Sängerin Alanis Morissette für die vom ihm im Internet verbreiteten Raubkopien bezahlen. Das Urteil könnte europaweit Schule machen.


    Rund 1900 Kopien von unerlaubten Konzertaufnahmen hatte ein 24-jähriger Finne zwischen 1999 und 2003 im Netz mit anderen Usern getauscht. Darunter waren Aufnahmen von Eric Clapton, The Cure und Madonna.
    Dafür muss er nun bezahlen, und zwar 7000 Euro direkt an Alanis Morissette, entschied ein Gericht im finnischen Tampere. Der Prozess war der erste dieser Art in Finnland. Experten glauben, dass die Rechtsprechung auch Konsequenzen für vergleichbare Fälle in Europa haben könnte, wie die Nachrichtenagentur FNB berichtet.


    Darüber hinaus entstehen dem Verurteilten weitere Kosten: Er muss insgesamt 17.000 Euro an Bußgeldern wegen Copyright-Verletzungen an diverse Künstler und Organisationen sowie eine Strafe von 408 Dollar zahlen. Die vergleichbar niedrige Summe begründete das Gericht damit, dass der Mann keinen kommerziellen Zweck mit seiner Website verfolgt habe. Dort hatte er seine Bootlegs mittels einer Liste angeboten und gleichzeitig seine Tauschwünsche geäußert. (nz)

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  • Zitat

    GNILLOR schrieb am 24.10.2005 18:23
    Da gibt es sicher genug Anwälte die solche Angebote und Foren genau untersuchen um dann zuzuschlagen.


    Ja Du, das ist wirklich so und nicht nur das!


    Es gibt Anwälte, die Verdienen Ihr täglich Brot damit, Homepages zu durchforsten, es reicht dabei, das nur das Impressum fehlt und schon bekommst du 'ne kostenpflichtige "Mitteilung", kostet mal locker € 600.- , ganz zu schweigen von Unterlassungserklärungen, da biste mit ca. € 1400.- dabei!


    Finde das widerlich, bin auch ein Gegner von Raubkopien (offizieller Platten), vorallem, wenn damit Geld verdient wird aber wenn man 'ne mp3 als Hintegrundmusik für seine Homepage verwendet, also bitte, wo ist da die Straftat!?


    Leider wird sowas geahndet!

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  • Was ist eigentlich mit Bootlegs die früher ganz normal in den Plattenläden verkauft wurden. Wie z. B. von Swinging Pigs aus Luxemburg.


    Darf man die auch nicht mehr besitzen. Bis zum Urteil damals waren sie doch legal zu erwerben.


    So wie ich Euch kenne, habt Ihr alle vernichtet.

  • Streit um vermeintliche Bagatell-Klausel
    (24.10.2005)
    Die deutschen Staatsanwälte beklagen, dass sie nicht mehr Herr der Flut von Klagen werden, die wegen angeblicher Urheberrechtsverstöße angestrengt wurden. Sie fordern eine "Bagatell-Klausel" im Urheberrecht: Wer nur zum Eigenbedarf klaut, bleibt möglicherweise von der strafrechtlichen Verfolgung ausgespart. Die vormalige Justizministerin Brigitte Zypries stand dem Vorschlag positiv gegenüber, die Film-, Musik- und Spielehersteller laufen Sturm gegen eine derartige Ausnahmeregelung. Für sie gilt: Selbst arglose Gelegenheits-Raubkopierer sind Verbrecher, Filesharing ist gleichzusetzen mit schwerem Diebstahl.


  • Was macht denn das Wohnzimmer von Blues auf dem Bild


    Ja, wir sind schon üble Verbrecherm, kaufen 14 mal die "Anybody seen my Bab"y maxi, 5 mal "Bridges To Babylon", bis jetzt "Bigger Bang" drei mal und kopieren ein Bootleg!


    So, jetzt darf man mir die Handschellen anlegen! (ist doch ein Witz oder), diee sollen die verfolgen, die kopiertes offizielles Material verticken, so wie die Bigger Bang da bei ebay!


    Auch Bootleg "Händler" dürfen Sie von mir aus packen, dafür sollen Sie die Download von unauthorisierten Live Aufnahmen, wenn Sie gratis angeboten werden legalisieren, das wäre für mich ein gutes Gesetz und würde gleichzeitig den Bootleg Handel zerstören!


    Gibt auf Börsen eh nur noch wenig echte Boots zu kaufen, sind meistens oirgendwelche CD-R Label!


    Was die Boots betrifft, wie Hampton'81 oder Atlantic City'89, hmmm, die gab's in der Tat ganz normal im Blödmarkt oder beim Müller Markt um die Ecke frei zu kaufen bis Anf./mitte der 90er Jahre!


    Im Prinzip kann einem keiner was!

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