Zum Thema Bootlegs

  • Bootlegs sind für Stones Fans ein sehr wichtiges und beliebtes Thema, welches ich nicht ausklammern möchte



    Jedoch, Bootlegs werden von Fans geliebt jedoch von der Musikindustrie gehasst! (warum auch immer)


    Möchte euch nur bitten, hier keine Bootlegs zu verkaufen oder zu tauschen , ich denke da gibts privatere Wege für!

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    Einmal editiert, zuletzt von LittleQueenie ()

  • für die die eventuell nicht wissen was ein bootleg ist , und was es damit auf sich hat .


    Bootlegs sind begehrte Sammlerartikel mit Seltenheitswert. Längst ermöglicht es die Digitaltechnik, ungenehmigte Ton und Bildaufnahmen von Live-Konzerten in akzeptabler bis hervorragender Qualität herzustellen. Die Musikindustrie geht – nicht zuletzt aus diesem Grund – gegen die Herstellung und den Vertrieb von Bootlegs rigoros vor. Rechtsgrundlage hierfür sind Urheber- und Leistungsschutzrechte.


    Was sind Bootlegs?


    Als Bootlegs werden (unter anderem) Aufnahmen von Live-Konzerten bezeichnet, die nicht von den Musikautoren und den Künstlern genehmigt wurden. Interessant sind diese vor allem für Sammler und "wahre Fans", da Bootlegs im Regelfall unveröffentlichte Aufnahmen enthalten. Selbst wenn dies ausnahmsweise nicht der Fall ist, etwa weil auch ein offizieller Mitschnitt des gleichen Konzerts angeboten wird, bleiben Bootlegs für manche begehrenswert. Sie erscheinen meist in kleiner Auflage und haben dadurch Seltenheits-, also Sammlerwert.


    Das Phänomen des Bootlegging ist keineswegs erst mit dem Aufkommen der Digitaltechnik entstanden. Schon Anfang des 20. Jahrhunderts existierten Aufnahmetechniken, die unautorisierte Mitschnitte von Konzerten ermöglichten.


    Urheberrecht und Bootlegs


    Das ungenehmigte Mitschneiden von Live-Konzerten ist urheberrechtlich unzulässig. Hierin liegt eine Vervielfältigung der Darbietungen auf der Bühne einerseits und der öffentlich aufgeführten Musikstücke andererseits. Sowohl die ausübenden Künstler (also die Interpreten) als auch die Musikurheber (Text- und Musikautoren) werden hierdurch in ihren Rechten verletzt. Neben der eigentlichen Herstellung des Bootlegs ist auch deren Vertrieb, egal ob in Form von Tonträgern oder als Dateien über das Internet, urheberrechtlich nicht gestattet. Will man Konzerte mitschneiden und die Aufnahmen vertreiben, braucht man also eine Zustimmung der Rechtsinhaber, also der ausübenden Künstler und der Urheber.


    In die Rechte der Tonträgerhersteller (also vor allem der Plattenindustrie) greifen Bootlegs dagegen nicht ein. Zwar gesteht das Urheberrechtsgesetz den Tonträgerherstellern an den von ihnen produzierten Tonaufnahmen ein dem Urheberrecht ähnliches Recht, ein so genanntes Leistungsschutzrecht, zu. Dieses erstreckt sich aber nur auf die Nutzung des Tonträgers selbst und schützt damit die Tonträgerhersteller vor allem vor der ungenehmigten Vervielfältigung und Verbreitung der einmal auf einem materiellen Träger (zum Beispiel einem Masterband) festgelegten Aufnahmen. Bei einem nicht autorisierten Mitschnitt von einem Live-Konzert wird jedoch keine schon bestehende Aufnahme (und damit kein Tonträger) vervielfältigt, sondern es wird eine neue Aufnahme hergestellt.


    Dass die Musikindustrie dennoch eigenhändig gegen Bootlegs vorgehen kann, lässt sich darauf zurückführen, dass sie sich von den Interpreten und Musikurhebern im Regelfall vertraglich ermächtigen lässt, deren Rechte geltend zu machen.


    Bootlegs als Privatkopie?


    Bootlegs anzufertigen ist im Übrigen auch dann nicht gestattet, wenn man die Aufnahmen nur zum privaten Gebrauch anfertigt und gar nicht vorhat, diese weiterzugeben. Die Privatkopieschranke, die Vervielfältigungen zu privaten Zwecken generell gestattet, ist hierauf nicht anwendbar. Sie ist in Bezug auf derartige Vervielfältigungen vielmehr ausdrücklich eingeschränkt. Im Gesetz heißt es, dass die Aufnahme von öffentlichen Aufführungen (etwa von Musik) und Vorführungen (gilt zum Beispiel für ungenehmigte Mitschnitte im Kino) von Werken stets nur mit Einwilligung des Berechtigten zulässig ist.


    Wer sich hierüber hinwegsetzt, dem drohen zivilrechtliche Schadens- und Unterlassungsansprüche und unter Umständen sogar strafrechtliche Verfolgung.


    Quelle: http://irights.info

  • Zitat

    Heartbreaker schrieb am 22.04.2005 11:11
    Trotzdem könnte man doch hier über Boots diskutieren.....oder????


    Klar, gibt ja auch Schwarzbuch, Hot Wacks etc. frei zu kaufen :))


    Diskutieren ist OK!


    Tausch oder Handel nicht!

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