Filesharing: Neues Gesetz verabschiedet

  • Neues Gesetz verabschiedet
    13. April 2008
    http://musik.alice.aol.de/Musi…chiedet-2028008887-0.html
    Filesharing
    Filesharing: Neues Gesetz verabschiedet
    Das Gesetz zur besseren zivilrechtlichen Durchsetzung geistigen Eigentums wurde heute mittag vom Bundestag abgesegnet.
    Heute wurde in Berlin mit der Mehrheit der Großen Koalition das hitzig debattierte Gesetz zur zivilrechtlichen Durchsetzung geistiger Eigentumsrechte verabschiedet. Damit wird es Rechteinhabern künftig erleichtert, gegen Verletzungen ihrer Rechte vorzugehen. Sie besitzen ab sofort einen Auskunftsanspruch gegenüber unbeteiligten Dritten, wie zum Beispiel Internetprovidern.


    Konkret bedeutet das, dass Rechteinhaber bei der Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen künftig nicht mehr die Staatsanwaltschaften bemühen müssen, um die Identität eines Filesharers herauszufinden. Laut dem Gesetzesentwurf muss künftig ein Richter über die Herausgabe von persönlichen Daten entscheiden.
    Der Auskunftsanspruch besteht bei Rechtsverletzungen "gewerblichen Ausmaßes". Demzufolge macht sich jeder schuldig, der versucht, einen "unmittelbaren oder mittelbaren wirtschaftlichen oder kommerziellen Vorteil" zu erlangen. Am Mittwoch wurden in einer Sitzung des Rechtsausschusses im Bundestag bereits diverse Änderungen an diesem Punkt durchgeführt.


    Sowohl quantitative, als auch qualitative Aspekte von Verstößen gegen das Urheberrecht müssen demnach berücksichtigt werden. Ein "gewerbliches Ausmaß" ist also bereits dann gegeben, "wenn eine besonders umfangreiche Datei wie ein vollständiger Kinofilm oder ein Musikalbum oder Hörbuch vor oder unmittelbar nach seiner Veröffentlichung in Deutschland widerrechtlich" veröffentlicht wird.


    Geringfügige Urheberrechtsverletzungen wie zum Beispiel die Verwendung eines geschützten Fotos auf einer privaten Homepage oder der Download eines einzigen Songs fallen nicht unter den Auskunftsanspruch. Abmahnwellen, wie sie in der Vergangenheit an der Tagesordnung waren, soll damit entgegengewirkt werden.


    Immerhin in einer Hinsicht ist das heute verabschiedete Gesetz konsumentenfreundlich: Bei Abmahnungen minder schwerer Delikte darf der Kostenerstattungsanspruch künftig einen Betrag von 100 Euro nicht mehr übersteigen. Die von manchen Kanzleien erhobenen Abmahn- und Anwalts-Gebühren in Höhe von mehreren Tausend Euro dürften also der Vergangenheit angehören.

  • Danke für diese News Neandi!


    Das wurde echt Zeit, das diesen "Anwälten" (sind es welche?) das Handwerk gelegt wird.


    Dieses Gesetz macht Sinn, endlich!!!


    Ob hier unser Wuppersttone beteiligt ist?


    25.03.2008 - Staatsanwaltschaft verweigert Ermittlung gegen Tauschbörsennutzer
    Die StA Wuppertal weigert sich seit kurzem, Ermittlungen gegen P2P-Tauschbörsennutzer einzuleiten. Solche Ermittlungen seien nicht verhältnismäßig und würden zudem von den Rechteinhabern (Musikindustrie) missbraucht, um Userdaten abgreifen zu können und zivilrechtliche Schadenersatzforderungen durchsetzen zu können. Da fragt man sich eigentlich nur noch, warum Richter und Staatsanwälte nicht schon längst mal auf die Idee kamen, dass eine ihrer Hauptaufgaben das Herstellen von Verhältnismäßigkeit ist. Paragraphen buchstabengetreu aber vernunftfrei auslegen, wie das zB. auch bei den Abmahnungen der Fall ist, könnte auch jeder bessere Taschenrechner, dazu braucht es keine hochbezahlten Juristen.

    Das Schönste an dieser Meldung aber kommt noch: Unser alter Bekannter, König der Abmahnanwälte, seine Durchlaucht von und zu Gravenreuth (selber immer wieder mal Gegenstand strafrechtlicher Ermittlungen) erstattete Strafanzeige gegen die StA Wuppertal, und zwar wegen angeblicher Strafvereitelung. Man darf gespannt sein, was dabei nun herauskommt.


    :thumbup:



    Ich verweise hiermit mal wieder auf diese tolle Organisation; http://www.rettet-das-internet.de/news.htm , den Link findet Ihr auch in unserem Impressum.

    MICK69.JPGmetallica.ico

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