Internet-Surfen während der Arbeitszeit

  • Kurz privat im Internet surfen ist erlaubt
    Erschienen am 19. April 2010 | dpa


    Surft ein Mitarbeiter am Arbeitsplatz privat im Internet, darf der Chef ihm deshalb nicht gleich kündigen - selbst wenn er sich dazu verpflichtet hat, das Internet nur dienstlich zu nutzen. Das macht ein aktuelles Urteil des Landesarbeitsgerichts (LAG) Rheinland Pfalz in Mainz deutlich (Az.: 6 Sa 682/09).