AUFATMEN BEI NICHTRAUCHERN
Bayern verabschiedet Deutschlands strengstes Rauchverbot
Der bayerische Landtag hat am heutigen Mittwoch das deutschlandweit schärfste Nichtraucherschutzgesetz beschlossen. Ab dem 1. Januar 2008 darf in Behörden, Diskotheken, Kneipen und Bierzelten nicht mehr geraucht werden. Auch für das Oktoberfest wird keine Ausnahme mehr gemacht. Lediglich an der frischen Luft, also in Außenbereichen und Biergärten, wird Rauchen weiterhin erlaubt sein.
Mit 140 zu 18 Stimmen wurde das Gesetz im bayerischen Maximilianeum beschlossen. "Bayern kann heute aufatmen", kommentierte Gesundheits-Staatssekretär Marcel Huber die Abstimmung. Allerdings werde das Gesetz ab Januar "nicht brachial, sondern mit Augenmaß" eingeführt.
Die Freiheit der Raucher ende allerdings dort, wo sie andere Menschen gefährdeten, sagte der CSU-Politiker. Auch in Bayern werde "eine neue, gesundheitsbewusste Wirtshauskultur" ohne störenden und gefährlichen Qualm entstehen, fügte Huber hinzu. Vorbildhaftes Beispiel seien hierbei Kanada, Irland und Italien, wo die Wirte sehr gute Erfahrungen mit den rauchfreien Gaststätten machen würden.
CSU-Fraktionschef Georg Schmid hatte den Gesetzentwurf vor der Verabschiedung entscheidend verschärft. Ab dem Inkrafttreten des Nichtraucherschutzgesetzes ist es nur noch geschlossenen Gesellschaften möglich zu rauchen. Abgetrennte Raucherzimmer oder Ausnahmegenehmigungen wird es in Bayern nicht geben. Bei Zuwiderhandlungen drohen den Wirten Bußgelder.
Die bayerischen Gasthausbetreiber drohen indessen mit einer Verfassungsklage. Der aus diesem Anlass gegründete "Verein zum Erhalt der bayerischen Wirthauskultur" bezeichnete Schmid als einen "Mörder der bayerischen Dorfgastronomie". Bei den nächsten Landtagswahlen könne er sich auf einen Denkzettel gefasst machen.
Kritik an dem Gesetzesbeschluß kam auch von SPD und Grünen, die die strikten Regelungen als zu lasch erachten. Die Ausnahme des Rauchverbots für geschlossene Gesellschaften sei ein "Einfallstor für weiteres Rauchen in Gaststätten".
Von den Regelungen befreit sind Häftlinge, die weiter in Gefängnissen rauchen dürfen sowie Schauspieler bei Aufführungen in der Oper oder im Theater.
Seit August sind in vielen Bundesländern Nichtraucherschutzgesetze in Kraft. Das Deutsche Krebsforschungszentrum kritisierte aber die vielen Ausnahmeregelungen. Das rigide bayerische Gesetz hatten die Krebsforscher als vorbildlich erachtet.
Vor allem durch das Passivrauchen gibt es tausende Tote. Die EU hat bereits im letzten Jahr Maßnahmen vorgeschrieben, wenn die Feinstaubgrenze von 50 Mikrogramm im Freien überschritten wird. In Diskotheken werden teilweise Werte von über 1.000 Mikrogramm pro Kubikmeter gemessen. (nr)
Quelle: http://www.europolitan.de/