Die häufigsten Musikverlagsrechte sind mechanische Rechte (für aufgenommene Musik), Aufführungsrechte (für Konzerte sowie Fernseh- und Rundfunkausstrahlung) und Online-Rechte (für Online-Downloads, mobiles Videostreaming und Mastertones, d.h., Songausschnitte, die anstelle von Klingeltönen bei Mobiltelefonen verwendet werden) sowie Synchronisationsrechte (z. B. für Werbung und Filmmusiken). Bei den mechanischen und den Aufführungsrechten, einschließlich der Rechte für die Online-Nutzung von Musik, werden die Lizenzen in der Regel von den Verwertungsgesellschaften im Namen der Songwriter und ihrer Produzenten vergeben.
Plattendeal: Vertrag mit Universal unterschrieben!
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Hmm, interessant, habe diesen Artikel mal gelesen, dabei gehts um die Sony/BMG Übernahme auch von Universal; http://www.e-recht24.de/news/wettbewerbsrecht/512.html
Das hier ist das Fazit, was die Sache eigentlich "fast" erklärt;
ZitatFazit:
Sowohl Sony BMG als auch die Universal Music Group gehören zu den so genannten Major Labels. Darunter versteht man marktdominierende Plattenfirmen in der Musikbranche. Das Gegenstück sind die so genannten Independent-Labels. Ob die nun erfolgte Übernahme des Musikverlagsgeschäfts von BMG durch Universal tatsächlich keine nachteiligen Auswirkungen auf den Wettbewerb haben wird, kann jedoch nur die Praxis zeigen. Universal muss nun zunächst die zwingende Auflage der EU-Kommission erfüllen und mehrere Musikverlagskataloge verkaufen.Ich glaube dazu gehört z.B. auch der Verlauf eines Songs für Remixes, als Beispiel Dr.Dre - Miss You Remix, kann das sein?
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... das würde ich so sehen ....