• Zitat

    carthe schrieb am 22.12.2005 23:48
    Wie? Wir haben einen Ossi hier???
    Hätte man das nicht mal vorher sagen können? (nicht ernst nehmen...)


    EINEN? mir fallen auf Anhieb vier ein


    Dann mind. drei Nordis und mir fällt aber grad' auf; zwei Südwestis bin doch keine Minderheit --> midnrambler


    Überbevölkert sind wir ganz klar von den Ruhrpöttis


    Ausserdem ein Hessi und zwee Balinaa wa

    MICK69.JPGmetallica.ico

    Sweet Cousin Cocaine, lay your cool cool hand on my head...


    Einmal editiert, zuletzt von LittleQueenie ()

  • Zitat

    carthe schrieb am 23.12.2005 00:59
    Was wärt Ihr ohne uns?


    Ihr seid sogar drei, fällt mir grad auf; YapYap, Ed und Du und Clapton (ist'n Nordossi )


    Noch so'n Nordlicht vergessen?

    MICK69.JPGmetallica.ico

    Sweet Cousin Cocaine, lay your cool cool hand on my head...


    Einmal editiert, zuletzt von LittleQueenie ()

  • Leider bin ich bis jetzt der Einzige im Nordosten.
    Deshalb,
    Dat kunn doch nich wahr sin, dat ick den eenzigst bin der öber die Stones hier wat seggt'.
    Hallo Meck-Pom ?

  • So , Weihnachten ist ja nun vorbei , und nun ..................wie alle Jahre wieder UMTAUSCHEN



    Retourkutsche für Santa: Stressfrei umtauschen


    Nach Weihnachten geht für viele der Stress erst richtig los. Wann darf man Geschenke umtauschen, welche Fristen und Regeln gelten? Erste Hilfe, wenn’s unterm Weihnachtsbaum lange Gesichter gab.


    Tipps: Ihre Rechte beim Geschenke-Umtausch


    Auch der Weihnachtsmann macht manchmal Fehler. Da bringt er doch glatt das gleiche Buch wie im letzten Jahr, vergisst, dass man von Wollpullis sofort Pickel kriegt oder hat aus Versehen einen kaputten MP3-Player erwischt. Glück im Unglück, wenn wenigstens der Kassenbon noch da ist. Ohne den läuft beim Umtausch nämlich gar nichts.


    Clevere Weihnachtsmänner und -frauen schmeißen die kleinen Zettelchen deshalb auf keinen Fall weg, bevor die Geschenke ausgepackt und abgenickt wurden. Falls tatsächlich etwas zurückgehen soll, ist es nützlich seine Kundenrechte bei Umtausch und Gewährleistung genau zu kennen. Denn selbst der Weihnachtsmann hat es manchmal nicht leicht, einen gestressten Verkäufer im nachweihnachtlichen Umtauschtrubel von der Rücknahme eines ausgepackten Artikels zu überzeugen. Was Sie außerdem noch über den Geschenkeumtausch wissen sollten, erfahren Sie in der Tipp-Galerie.

  • Tipp 1: Gefällt nicht: Kulanzumtausch im Laden


    Die Ansicht, man dürfe im Laden jeden Artikel binnen 14 Tagen zurückgeben, ist weit verbreitet, aber leider falsch. Einzelhändler sind grundsätzlich nicht gesetzlich verpflichtet, Ware bei Nichtgefallen zurückzunehmen. In der Praxis sichern die meisten Geschäfte jedoch freiwillig ein Umtauschrecht zu und sind dann selbstverständlich an diese Zusage gebunden. Allerdings steht es den Unternehmen frei, bestimmte Artikel vom Umtausch auszuschließen, z.B. Lebensmittel, Unterwäsche, reduzierte Ware, angebrochene Parfums und Kosmetika oder Sonderanfertigungen (z.B. Handtücher mit Monogramm, Brille in der richtigen Sehstärke).


    Tipp: Erkundigen Sie sich am besten an der Kasse, ob und unter welchen Bedingungen Sie Artikel umtauschen dürfen. Den Kassenbon müssen Sie in jedem Fall aufbewahren. Preisschilder oder Umverpackungen dürfen Sie dagegen entfernen. Ausnahme: CDs und DVDs können in der Regel nur originalversiegelt zurückgegeben werden.


    Achtung: Die Umtauschfrist läuft stets ab Kaufdatum, Feiertage verlängern die Frist nicht. Üblich ist ein Zeitraum von 14 Tagen und eine Barauszahlung des Kaufbetrags (beachten Sie ggf. abweichende Geschäftsbedingungen). Ob Sie die Ware bar oder per Karte bezahlt haben, spielt dabei keine Rolle