Schnurlose Telefone

  • 02.06.2008
    http://wiso.zdf.de/ZDFde/inhalt/5/0,1872,7245765,00.html




    Schnurlostelefone aus den 90er Jahren werden verboten. Die Frequenzen, sollen für den Mobilfunk genutzt werden.



    02.06.2008

    Nur noch bis Jahresende dürfen die analogen Geräte der Baureihen CT1+ (80 Kanäle, 885-887 und 930-932 MHz) betrieben werden. Das gilt auch für digitale CT2-Telefone (40 Kanäle, 864,1-868,1 MHz).
    Strafen ab 2009
    Wer ab 2009 immer noch mit diesen alten Modellen telefoniert und Störungen verursacht, muß mit einem Bußgeld von bis zu 1600 Euro rechnen. Außerdem warnt die Bundesnetzagentur vor weiteren Kosten: Wird bei Störungen ein illegeales Schnurlostelefon als Quelle festgestellt, muss der Verursacher alle Kosten tragen und die sind erheblich. Ein billiges Telefon vom Flohmarkt kann sich also als teurer Fehlkauf erweisen.
    Schon länger verboten sind die Schnurlostelefone der ersten Generation. Die Geräte der Baureihe CT1 erkennt man vor allem an den Bezeichnungen Sinus 1 bis 5, an Kennzeichnungen mit dem Posthorn oder an Zulassungsnummern, die mit U oder V enden. Außerdem sind sie meist sehr viel schwerer, als neuere Modelle.
    Vorsicht bei ausländischen Modellen
    Schnurlose Telefone für den Markt in Fernost oder den USA dürfen in Deutschland nicht genutzt werden. Da diese in einem anderen Frequenzbereich arbeiten als die in Deutschland angebotenen Schnurlostelefone, werden andere Funkdienste massiv gestört. Obwohl solche Telefone keine deutsche Frequenzzuteilung erhalten können, werden sie gern von Reisen mitgebracht. Doch auch manches vermeintliche Schnäppchen kann sich zum teuren Bumerang entwickeln.
    Weitere Informationen erhalten sie bei der Bundesnetzagentur.
    Informationen der Bundesnetzagentur
    Bundesnetzagentur
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    von Dagmar Deilmann-Werra

  • Na da wirds ja wohl hoffentlich eine Umtauschaktion geben, ansonsten ist das mal wieder 'ne riesen Sauerei dieser tollen Rebublik...

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  • Fällt da das Gerät - T Sinus 45 S - auch darunter? Hab das glaubsch auch in den End neunziger angeschafft...



    Dande :fine


    Das was ich nicht genau , aber es lohnt sich wohl in jedem Fall mal nachzuschauen da es sonst ziemlich teuer werden kann .
    :answer Und an eine Umtauschaktion würde ich mal besser nicht glauben , das wird wohl mal wieder an jedem selber hängen bleiben .



    Nicht mehr zugelassene Geräte der Baureihe CT 1 sind teils bereits am beachtlichen Gewicht, aber vor allem an den Bezeichnungen Sinus 1 bis Sinus 5, Kennzeichnungen wie Posthorn, Z und einer Zulassungsnummer, die mit U oder V endet, bzw. einer der Zulassungsnummern A200025X, A200027X, A200465W oder A200025X, zu erkennen. Diese Geräte durften längstens bis zum 31. Dezember 1997 betrieben werden, denn die betreffenden Funkfrequenzen (914 MHz - 915 bzw. 959 MHz - 960 MHz) werden nun für den öffentlichen Mobilfunk zur Erweiterung der Netzkapazitäten genutzt.


    Stellt der Funkmessdienst der Bundesnetzagentur bei der Eingrenzung von Funkstörungen ein nicht oder nicht mehr zugelassenes Schnurlostelefon als Verursacher fest, so muss die Bundesnetzagentur (nach den Vorgaben der Frequenzgebührenverordnung) dem Verursacher ihren oft nicht unerheblichen personellen und materiellen Aufwand für die Störungseingrenzung neben einem Ordnungswidrigkeitsgeld in Rechnung stellen. Wer also ein solches Altgerät hat, oder wegen eines anscheinend günstigen Angebots an den Erwerb denkt, sei hiermit zur Vorsicht gemahnt.


    Quelle : http://www.bundesnetzagentur.d…ressemitteilungen_d2.html

  • Völlig verwirrend das ganze, bei meinem Telefon steht auch Sinus (Telefon heisst SINUS 300), das ist grad mal zwei Jahre junge, bei dem meiner Mutter, das aus den neunzigern stammt (Siemens Gigaset 940) steht z.B. CT/E3


    Also wenn Sie sowas schon machen, dann sollen Sie doch bitte explizit aufzählen, welche Telefone nicht mehr erlaubt sind.


    @Dande
    ich denke nicht, das Deines davon betroffen ist. ;)




    Aber sehr wichtige Info Neandi, vielen Dank! :thumbup:

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