02.06.2008
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Schnurlostelefone aus den 90er Jahren werden verboten. Die Frequenzen, sollen für den Mobilfunk genutzt werden.
02.06.2008
Nur noch bis Jahresende dürfen die analogen Geräte der Baureihen CT1+ (80 Kanäle, 885-887 und 930-932 MHz) betrieben werden. Das gilt auch für digitale CT2-Telefone (40 Kanäle, 864,1-868,1 MHz).
Strafen ab 2009
Wer ab 2009 immer noch mit diesen alten Modellen telefoniert und Störungen verursacht, muß mit einem Bußgeld von bis zu 1600 Euro rechnen. Außerdem warnt die Bundesnetzagentur vor weiteren Kosten: Wird bei Störungen ein illegeales Schnurlostelefon als Quelle festgestellt, muss der Verursacher alle Kosten tragen und die sind erheblich. Ein billiges Telefon vom Flohmarkt kann sich also als teurer Fehlkauf erweisen.
Schon länger verboten sind die Schnurlostelefone der ersten Generation. Die Geräte der Baureihe CT1 erkennt man vor allem an den Bezeichnungen Sinus 1 bis 5, an Kennzeichnungen mit dem Posthorn oder an Zulassungsnummern, die mit U oder V enden. Außerdem sind sie meist sehr viel schwerer, als neuere Modelle.
Vorsicht bei ausländischen Modellen
Schnurlose Telefone für den Markt in Fernost oder den USA dürfen in Deutschland nicht genutzt werden. Da diese in einem anderen Frequenzbereich arbeiten als die in Deutschland angebotenen Schnurlostelefone, werden andere Funkdienste massiv gestört. Obwohl solche Telefone keine deutsche Frequenzzuteilung erhalten können, werden sie gern von Reisen mitgebracht. Doch auch manches vermeintliche Schnäppchen kann sich zum teuren Bumerang entwickeln.
Weitere Informationen erhalten sie bei der Bundesnetzagentur.
Informationen der Bundesnetzagentur
Bundesnetzagentur
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von Dagmar Deilmann-Werra