18-Jährige soll 50.000 Euro nach T-Shirt-Verkauf zahlen

  • Weil sie ein Marken-T-Shirt im Internet angeboten hatte, wurden einer jungen Hannoveranerin 50.000 Euro Strafe angedroht. Der Vorwurf: Sie habe ein Plagiat weiterverkauft. Nun beschäftigt der Fall gleich zwei Gerichte.


    Marcelline S. hatte von ihrer Mutter ein Shirt mit dem Label des amerikanischen Modeschöpfers Don Ed Hardy geschenkt bekommen. Die Mutter hatte es in einer Boutique in der Galerie Luise für eine nicht unerhebliche Summe erworben. Die Tochter trug es einige Male, dann versteigerte sie es im Internetauktionshaus Ebay an die Meistbietende – diese zahlte immerhin noch 35 Euro dafür.


    Es dauerte nicht lange, da bekam die Verkäuferin Post von einer Anwaltskanzlei aus Frankfurt. Die vermeintlichen Markenschützer behaupteten, dass das im Internet abgebildete T-Shirt ein Plagiat sei und die Verkäuferin mit der Abbildung die Urheberrechte verletze. Dem Schreiben war eine Kostenrechnung von 50.000 Euro beigefügt sowie eine Unterlassungserklärung. Nach einem aufwendigen Schriftverkehr – die Familie hatte sich inzwischen einen Anwalt genommen – teilten die Frankfurter mit, den Streitwert reduzieren zu wollen. Am Ende forderten sie noch 1100 Euro für ihre eigene Arbeit, die sie nun vor Gericht einklagen wollen.


    Der Anwalt der 18-Jährigen, Jens Klinkert, glaubt an eine Masche: Die Anwälte aus Frankfurt suchen für den Vertriebspartner des Labels im Internet gezielt nach Textilien von Don Ed Hardy. Gleich, ob es Hinweise auf ein Plagiat gebe oder nicht, schickten sie den Verkäufern Abmahnungen und Zahlungsaufforderungen. Marcelline S. gelang es, das Shirt wieder zurückzukaufen – erneut für 35 Euro.


    Man wäre bereit, die Echtheit überprüfen zu lassen, schrieb Klinkert an die Frankfurter Juristen und legte gleich eine Klageschrift bei. Darin fordert die 18-Jährige nun ihrerseits 1600 Euro, die sie für ihren Anwalt habe aufwenden müssen. „Wir drehen den Spieß jetzt um“, sagt Klinkert.


    Siehe auch den Originalartikel mit Bild bei haz.de


    [quelle]http://www.haz.de/Hannover/Aus…ch-T-Shirt-Verkauf-zahlen[/quelle]


    Irgendwo sollte der Staat langsam mal den Abmahn Anwälten etwas auf die Finger schauen, kann's ja nicht sein, das eine 18 jährige, die ein T-Shirt verkauft (ob Plagiat oder nicht -> woher soll Sie denn das wissen) hier kriminelle Machenschaften nachgesagt werden. Irgendwo fehlt da die Verhältnismässigkeit.

    MICK69.JPGmetallica.ico

    Sweet Cousin Cocaine, lay your cool cool hand on my head...


  • Nicht zu fassen. Das Gleiche ist unserem Nachbarsjungen (Sohn von Christel´s Cousine, die mit der Buchhandlung) passiert. Die Sache ist jetzt beim Antwalt. Stefan hat bei Ebay ein echtes Ed Hardy T-Shirt verkauft und soll jetzt 1.600 EUR an den Anwalt überweisen und eine Unterlassungserklärung unterschreiben.


    Hoffentlich wird diesen Abmahnanwälten endlich mal das Handwerk gelegt.

  • Ja, es werden amerikanische Verhältnisse so langsam. :(


    Die Galerie Louise ist die vielleicht feinste Einkaufspassage in Hannover. Ich glaube nicht, daß die da Ramsch und Plagiate verkaufen. Sollte das T-Shirt nicht echt sein, wird man wohl zuerst den Klamottenhändler geprellt haben.


    Ich versuche ja meistens Verständnis für alles mögliche aufzubringen. Daß dieser Modeschöpfer sichergehen will, daß man nicht unerlaubt mit seinem Namen und seinen Artikeln den großen Reibach macht, kann ich verstehen. Produktpiraterie hat schon enorme Ausmaße angenommen.


    Aber oft genug gibt es Fälle, die ich nicht mehr nachvollziehen kann. Diese Abmahnwellen aus dem Internet gehören dazu. Joops heute abgewiesene Klage gehört auch dazu. Er wollte das Ausrufezeichen in seinem Firmenemblem als eigenes Markenzeichen schützen lassen. Alleine zu dieser Idee fällt mir schon nichts mehr ein.

    Les Trois Tetons in Oberhausen - ich war dabei