Weil sie ein Marken-T-Shirt im Internet angeboten hatte, wurden einer jungen Hannoveranerin 50.000 Euro Strafe angedroht. Der Vorwurf: Sie habe ein Plagiat weiterverkauft. Nun beschäftigt der Fall gleich zwei Gerichte.
Marcelline S. hatte von ihrer Mutter ein Shirt mit dem Label des amerikanischen Modeschöpfers Don Ed Hardy geschenkt bekommen. Die Mutter hatte es in einer Boutique in der Galerie Luise für eine nicht unerhebliche Summe erworben. Die Tochter trug es einige Male, dann versteigerte sie es im Internetauktionshaus Ebay an die Meistbietende – diese zahlte immerhin noch 35 Euro dafür.
Es dauerte nicht lange, da bekam die Verkäuferin Post von einer Anwaltskanzlei aus Frankfurt. Die vermeintlichen Markenschützer behaupteten, dass das im Internet abgebildete T-Shirt ein Plagiat sei und die Verkäuferin mit der Abbildung die Urheberrechte verletze. Dem Schreiben war eine Kostenrechnung von 50.000 Euro beigefügt sowie eine Unterlassungserklärung. Nach einem aufwendigen Schriftverkehr – die Familie hatte sich inzwischen einen Anwalt genommen – teilten die Frankfurter mit, den Streitwert reduzieren zu wollen. Am Ende forderten sie noch 1100 Euro für ihre eigene Arbeit, die sie nun vor Gericht einklagen wollen.
Der Anwalt der 18-Jährigen, Jens Klinkert, glaubt an eine Masche: Die Anwälte aus Frankfurt suchen für den Vertriebspartner des Labels im Internet gezielt nach Textilien von Don Ed Hardy. Gleich, ob es Hinweise auf ein Plagiat gebe oder nicht, schickten sie den Verkäufern Abmahnungen und Zahlungsaufforderungen. Marcelline S. gelang es, das Shirt wieder zurückzukaufen – erneut für 35 Euro.
Man wäre bereit, die Echtheit überprüfen zu lassen, schrieb Klinkert an die Frankfurter Juristen und legte gleich eine Klageschrift bei. Darin fordert die 18-Jährige nun ihrerseits 1600 Euro, die sie für ihren Anwalt habe aufwenden müssen. „Wir drehen den Spieß jetzt um“, sagt Klinkert.
Siehe auch den Originalartikel mit Bild bei haz.de
[quelle]http://www.haz.de/Hannover/Aus…ch-T-Shirt-Verkauf-zahlen[/quelle]
Irgendwo sollte der Staat langsam mal den Abmahn Anwälten etwas auf die Finger schauen, kann's ja nicht sein, das eine 18 jährige, die ein T-Shirt verkauft (ob Plagiat oder nicht -> woher soll Sie denn das wissen) hier kriminelle Machenschaften nachgesagt werden. Irgendwo fehlt da die Verhältnismässigkeit.