Heute filel das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zur Vorratsdatenspeicherung, das Gericht erklärte die Speicherung für Verfassungswidrig, alle bisherig gespeicherten Daten müssen gelöscht werden!
02. März 2010 Die konkrete Ausgestaltung der Vorratsdatenspeicherung in Deutschland verstößt gegen das Grundgesetz, ist aber nicht generell unzulässig. Das hat das Bundesverfassungsgericht am Dienstag entschieden. Die Speicherung ist nur unter strengen verfassungsrechtlichen Anforderungen zulässig, die bisher gespeicherten Daten müssen unverzüglich gelöscht werden.
Die Telekommunikationsfirmen und Internetprovider waren bisher dazu verpflichtet, aufgrund einer europäischen Richtlinie die Daten von Telefon-, E-Mail- und Internetverbindungen aller Bundesbürger ohne konkreten Anlass vorsorglich sechs Monate lang zu speichern. Die Vorschriften, die jetzt von den Karlsruher Richtern für nichtig erklärt wurden, gewährleisteten weder „eine hinreichende Datensicherheit noch eine hinreichende Begrenzung der Verwendungszwecke der Daten"
- Karlsruhe kippt Vorratsdatenspeicherung
- http://www.vorratsdatenspeiche…ntent/view/355/1/lang,de/
- http://www.focus.de/digital/in…erwachung_aid_485763.html
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