Endlich: Vorratsdatenspeicherung ist Verfassungswidrig, heute fiel das Urteil!

  • Heute filel das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zur Vorratsdatenspeicherung, das Gericht erklärte die Speicherung für Verfassungswidrig, alle bisherig gespeicherten Daten müssen gelöscht werden!


    02. März 2010 Die konkrete Ausgestaltung der Vorratsdatenspeicherung in Deutschland verstößt gegen das Grundgesetz, ist aber nicht generell unzulässig. Das hat das Bundesverfassungsgericht am Dienstag entschieden. Die Speicherung ist nur unter strengen verfassungsrechtlichen Anforderungen zulässig, die bisher gespeicherten Daten müssen unverzüglich gelöscht werden.


    Die Telekommunikationsfirmen und Internetprovider waren bisher dazu verpflichtet, aufgrund einer europäischen Richtlinie die Daten von Telefon-, E-Mail- und Internetverbindungen aller Bundesbürger ohne konkreten Anlass vorsorglich sechs Monate lang zu speichern. Die Vorschriften, die jetzt von den Karlsruher Richtern für nichtig erklärt wurden, gewährleisteten weder „eine hinreichende Datensicherheit noch eine hinreichende Begrenzung der Verwendungszwecke der Daten"



    Das wurde auch Zeit :!:


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  • Freu Dich nicht zu früh. Das Gesetz basiert auf einer EU-Richtlinie, die das Gericht für zulässig erklärt hat. Nur die Umsetzung durch den deutschen Gesetzgeber wurde gekippt. Die Vorratsdatenspeicherung wird also wohl nur etwas angepaßt.


    Zitat

    Es darf gespeichert werden, auch wie bisher für sechs Monate, wie die Richter klar sagten. Es soll sogar wie bisher bei den Anbietern der Telekommunikation gespeichert werden, nicht beim Staat, damit keine Überwachungsbehörde entstehen kann. Doch wenn es um die Nutzung dieser Daten gehe, brauche es "besondere verfassungsrechtliche Anforderungen", was die Datensicherheit, die Grenzen des Zugriffs, die Transparenz desselben und den Rechtsschutz der Betroffenen angeht.
    [...]
    Es ging, so scheint es, um eine Erziehungsmaßnahme: Denkt bitte noch einmal grundsätzlich darüber nach, was Ihr da tut! Mehr kann das Bundesverfassungsgericht nicht leisten, ein neues Gesetz kann und darf es nicht schreiben. Das müssen die Bürger tun, in Person ihrer dafür von ihnen gewählten Vertreter, der Bundesregierung. (Die ZEIT)


    Es fällt auf, wie oft das Verfassungsgericht in letzter Zeit handwerkliche Fehler bei der Gesetzesgestaltung bemängelt. Ziemlich peinlich.

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  • Anbieter wie z.B. Vodafone (mein Mobil Anbieter) haben bereits die Daten der letzten Monate aufgrund des Urteils komplett gelöscht!


    Habe das auch gelesen aber immerhin dürfen diese Daten dann nicht mehr gegen einen Teenie, der eine mp3 runterlädt verwendet werden, wobei das das selbe Thema wie mit den DNA Analysen ist, der Staat wird sich darüber hinwegsetzen.

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