Alles anzeigenAnhebung der Wertgrenze für Kleinsendungen
Mit Verordnung (EG) Nr. 274/2008 - veröffentlicht im ABl. (EU) Nr. L 85 vom 27. März 2008 - wurde unter anderem die Wertgrenze für die so genannten Kleinsendungen (Artikel 27 der Verordnung (EWG) Nr. 918/83 - ZollbefreiungsVO) von derzeit 22 Euro auf 150 Euro angehoben.
Die o.a. Verordnung und die damit erhöhte Wertgrenze gilt ab dem 01. Dezember 2008.
Achtung! Porto wird zum Warenwert hinzugerechnet.
Ab 1.12.2008? Dass heisst bis Ende des Jahres ist die Obergrenze "offiziell" noch 22€?