Abmahnanwalt muss für 14 Monate in den Knast
Richtig abmahnen: Mit der passenden Software kein Problem.
Wer anderen eine Grube gräbt, fällt manchmal selbst hinein: Wegen versuchten Betrugs an der "taz" war der als "Abmahnanwalt" verrufene und in PC-Spielerkreisen gefürchtete Günter Freiherr von Gravenreuth vom Landgericht Berlin im September 2008 zu 14 Monaten Haft verurteilt worden. Nun hat das Kammergericht Berlin laut einem Bericht der Tageszeitung die Revision des Münchner Anwalts nicht nur verworfen, sondern das Urteil sogar noch verschärft: Aus dem "versuchten" Betrug machten die Richter einen "vollendeten" Betrug – wohl mehr als nur eine juristische Marginalie.
Der Fall Gravenreuth gegen die "taz"
Gravenreuth hatte die Tageszeitung wegen einer Bestätigungsmail abgemahnt, die bei der Bestellung des taz-Newsletters automatisch gesendet wird. Obwohl die taz die Abmahngebühr nach eigenen Angaben bezahlt hatte, behauptete Gravenreuth offenbar wahrheitswidrig dem Vollstreckungsgericht gegenüber, dies sei noch nicht geschehen und ließ die Domain taz.de pfänden. Erst eine einstweilige Verfügung zu Gunsten der taz brachte diese Pfändung vom Tisch. Ein bei einer Durchsuchung der Kanzlei Gravenreuths sichergestelltes Fax-Schreiben, dessen Eingang der Anwalt bestritten hatte, mündete schließlich in dem Betrugsverfahren mit dem nun bestätigten Strafmaß von 14 Monaten ohne Bewährung.
Abgezockte Zocker
Langjährigen PC-Nutzern ist der Name Gravenreuth bestens bekannt: Der Münchner Anwalt blieb vor allem mit seinen Tanja-Briefen in Erinnerung. In denen schrieb er Anfang der 90-iger Jahre unter dem Decknamen Tanja Nolte-Berndel Briefe an Inserenten in PC-Zeitschriften. Wer auf seine Frage nach Kopien von Spielen wohlwollend reagierte, der bekam eine Abmahnung oder eine Anzeige. Oder eine Hausdurchsuchung. (cs)
Quelle; http://www.chip.de/news/Abmahn…n-den-Knast_35040462.html